KISTENPOST vom 30. April 2020

KW 18

  • Verteilpunkte die diese Woche Eier bekommen (bitte denkt an ein Behältnis): Metzstraße, Schellbergstraße, Stadtpalais und Bopser
  • Im Standardanteil diese Woche: Kartoffeln, Salat. Lauch, Möhren, Sauerkraut, Rettich, für manche Kohlrabi, Radieschen, Schnittlauch und für einige Rhabarber 
Liebe SoLaWiS,
 
Es hat heute sage und schreibe 5 Liter pro Quadratmeter geregnet! Das ist natürlich zu wenig aber immer noch besser als nichts und es soll ja noch etwas mehr kommen. Kurz vorher haben wir noch etwas Kleegras, einige Blühstreifen und Möhren eingesät. Die positive Seite der Trockenheit ist, dass wir mit der Beikrautregulierung gut vorankommen, und unsere Kulturen, inklusive der Erdbeeren, zurzeit schön gepflegt sind. In den Gewächshäusern werden fleißig Tomaten und Gurken gepflanzt sobald die Salate, Kohlrabi, Radieschen und Mangold geerntet sind. Seit dem Wochenende freuen sich unsere Milchkühe über täglich frisches Kleegras, welches wir mit dem Ladewagen an den Hof fahren. Wir freuen uns nach 2 Jahren mit der Rhabarberernte zu beginnen und lassen diesen wie so vieles durch die Verteilpunkte rotieren. 2 Jahre durfte der Rhabarber wachsen und Energie in seine Wurzeln einlagern, manch eine(r) erinnert sich vielleicht noch an die Pflanzaktion. 
 
Nun noch ein kleiner Einblick in das Europäische Agrarförderprogramm: Die EU fördert Landwirte mit einer Grundprämie und mit einer Umweltprämie. Beide Prämien sind flächenbezogen und es muss jedes Jahr genau (m2 genau) angegeben werden was wo und wie angebaut wird. Bei der Umweltprämie gibt es verschiedene Förderungen, die man beantragen kann. Darunter fällt auch die Prämie für Ökolandbau, sowie Einsaat von Zwischenfrüchten, etc. Es ist so, dass aber viele Maßnahmen mit der Förderung für Ökolandbau nicht kompatibel sind. So argumentiert man zum Beispiel, dass die Ökolandwirte pauschal gefördert werden und deshalb ein Blühstreifen nicht extra gefördert werden kann. Soweit so gut könnte man meinen, aber es sieht in der Realität so aus, dass wir Ökolandwirte, wenn wir einen Blühstreifen anlegen wollen, diesen auch im Antrag angeben müssen. Dafür gibt es aber keine Möglichkeit, da das Programm dann meldet: „gleichzeitige Angabe von Ökolandbau und Blühstreifen ist verboten“. Man behilft sich daher damit, einen „Ackerrandstreifen“ anzugeben, weil es dann keine Fehlermeldung gibt.
 
Was die wenigsten Landwirte und leider auch Berater auf dem Schirm haben ist, dass die Fläche der Ackerrandstreifen von der Ökoförderung abgezogen wird. Kurz zusammengefasst heißt das: Biolandwirte, die Blühstreifen ordnungsgemäß angeben, bekommen nicht nur keine zusätzliche Förderung, wie sie die konventionellen Kollegen bekommen, sondern sie werden durch Abzüge in der Ökoförderung für diese Blühstreifen finanziell bestraft. So sieht Förderung des Ökolandbaus hinter den Kulissen aus. Leider merkt das aber keiner und offensichtlich nicht mal die betroffenen Landwirte, da die ganze Förderung so kompliziert ist. Nach vielen Stunden im Büro bin ich aber für dieses Jahr fertig mit dem Antrag und hoffe nun, dass wir dann auch alles richtig angegeben haben und keine Abzüge bei einer Kontrolle bekommen. 
 
Ein Ausblick in die nahe Zukunft: demnächst sind zwei Donnerstage Feiertage. In diesen Wochen werden wir das Gemüse am Mittwoch ausliefern.   
 
Herzlich für das Hofteam und den KoKreis, 
Lukas 
 
Kurz zum Gemüse: der Schnittlauch kommt aus dem Freiland und enthält einige Blüten. Diese haben keine Auswirkung auf Geschmack. Einige Rettich Knollen können von innen trocken sein – das können wir leider von außen nicht beurteilen und ist auf die längere Lagerung zurückzuführen. Es gibt in nächster Zeit nochmal Rettich, solltet ihr einen trockenen Knollen bekommen haben, hoffen wir für das nächste Mal auf mehr Glück! Der Kohlrabi hat leider für die Verteilpunkte Böblingen und Möhringen nicht gereicht. Ihr werdet dann als erste Kohlrabi aus dem Freiland bekommen.

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